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Linksammlung
Finanzierung: Pflegekassen
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Absatz 4 SGB XI (Soziale Pflegeversicherung)
Bei einem vorliegenden Pflegegrad können bis zu 4.000€ bei der zuständigen Pflegekasse für Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragt werden. Zur Förderfähigkeit und der Beantragung beraten wir Sie im Rahmen der Wohnberatung.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen - Bundesgesundheitsministerium
Finanzierung: Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz
BayWoFG
Leistungsfreies Darlehen (zins- und tilgungsfrei) in Höhe von höchstens 10.000 € je Wohnung.
Das Darlehen wird nach Ablauf der Belegungsbindung von fünf Jahren erlassen. Das bedeutet praktisch: Nach fünf Jahren wird aus dem ursprünglich gewährten Darlehen ein Zuschuss, der nicht zurückbezahlt werden muss.
Eine gesundeitliche Notwendigkeit muss gegeben sein, außerdem gelten die Einkommensgrenzen des Art. 11 BayWoFG für den gesamten Haushalt, in dem die begünstigte Person lebt.
Finanzierung: KfW-Bank
Sowohl als Kredit oder aber auch als Investitionszuschuss bietet die KfW-Bank Unterstützungsmöglichkeiten. Es ist muss keine gesundheitliche Einschränkung vorliegen, es gibt keine Einkommensgrenze.
159 Altersgerecht Umbauen – Kredit
Digitale Wohnberatung Bayern
gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Die Website wird ein breites Informationsangebot zu Wohnungsanpassungsmöglichkeiten, Hilfsmitteln und Produkten anbieten.
Die neue Webseite wird voraussichtlich am 27. März 2024 zur Verfügung stehen und regelmäßig aktualisiert.
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V
Bundesweiter Zusammenschluss von Wohnberater*innen und Wohnberatungsstellen in Deutschland