Beratungs-gutschein
Kostenübernahme der Erst-Wohnberatung durch Gemeinden, Städte, Vereine oder Privatpersonen.
Wir sind stets bemüht, Gemeinden und Landkreise zu überzeugen, Erst-Wohnberatungen für ihre Bürgerinnen und Bürger zu finanzieren.
Hier haben wir schon Fortschritte gemacht.
Das Ziel, die Wohnberatung kostenfrei für Bürgerinnen und Bürger zugänglich zu machen streben wir gemeinsam mit weiteren Interessensverbänden an. Da es in den Landkreisen Kronach, Lichtenfels und auch Kulmbach momentan keine solche Kostenübernahme auf Landkreisebene gibt, ist unser Bemühen, kurzfristig immer wieder einzelne Beratungen über Spendengelder oder aber Gemeinden möglich zu machen.
Auf dieser Seite finden Sie die allgemeinen Infos zu dem Ablauf einer solchen "bezahlten Wohnberatung".
Melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns, wir geben Ihnen gerne Auskunft über aktuell verfügbare Beratungsgutscheine oder über den Ablauf der Beratung.
Wo gibt es momentan Beratungsgutscheine?
Wir bemühen uns, die untenstehende Aufzählung möglichst aktuell zu halten und bei Ausschöpfung der Mittel dies zu kennzeichnen. Dennoch kann es zu Verzögerungen in der Aktualisierung geben - bitte fragen Sie uns direkt an, erst nach einer Zusage unsererseits dass das Kontingent noch nicht ausgeschöpft ist, ist Ihnen die kostenfreie Beratung zugesichert.
Gemeinde Weißenbrunn (KC)
Durch Spendengelder, die der Gemeinde Weißenbrunn zur Verfügung gestellt wurden, kann eine Wohnberatung für Bürgerinnen und Bürger wohnhaft im Gemeindegebiet Weißenbrunn kostenfrei angeboten werden.
Verfügbar
Wie läuft die kostenfreie Beratung ab?
Interessierte Bürgerinnen und Bürger oder deren Angehörige können sich direkt an uns wenden. Wir kontrollieren dann, ob es noch einen Platz auf der Liste der kostenlosen Beratungen gibt. Ist das der Fall, werden wir mit Ihnen einen Beratungstermin vereinbaren.
Die Beratung erfolgt bei Ihnen (bzw. der betroffenen Person) zu Hause und dauert in der Regel 1-2 Stunden. Hierbei schauen sich die Wohnberaterin und Sie gemeinsam die kritischen Punkte an, besprechen die möglichen Lösungen, Hilfsmittel und Fördermöglichkeiten. Am Ende bekommen Sie ein Protokoll mit den empfohlenen nächsten Schritten und weiterführenden Informationen.
Es entstehen für Sie keine Kosten, in der Regel rechnen wir direkt mit der Gemeinde/den Geldgebern ab.
Zur Abrechnung bzw. Darlegung über Ihren Anspruch werden nur der Name und die Adresse der Ratsuchenden weitergegeben. Alle Inhalte der Beratung werden sehr diskret und vertraulich behandelt und an niemanden weitergeleitet.
Selbstverständlich sind Sie zu keiner Zeit verpflichtet, eine Empfehlung auch anzunehmen oder umzusetzen, es handelt sich immer um eine neutrale Beratung.
Sie haben noch Fragen oder wir haben Ihr Interesse geweckt?
In unseren häufig gestellten Fragen finden Sie vielleicht schon Antworten - ansonsten kontaktieren Sie uns einfach!